Liebe Klienten/innen,

ich wünsche Ihnen einen guten Start in den Februar!

Folgende Themen haben wir im neuen Newsletter für Sie vorbereitet:

• Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.02.2023
• Anwaltskosten in Scheidungsverfahren keine außergewöhnlichen Belastungen
• Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer ab 2023 erhöht
• Begleiteffekte aus der Senkung der Körperschaftsteuer seit 2023
• Kosten Lifteinbau als außergewöhnliche Belastung
• Meldung der spendenbegünstigten Organisationen
• Regelbedarfsätze für Unterhaltszahlungen 2023
• Vorübergehende Verlängerung der Offenlegungen Jahresabschluss

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit besten Grüßen

Christine Klutich, LL.M.
Steuerberaterin
Hauptstraße 63
2340 Mödling
Telefon: +43 660 307 02 83
Homepage: www.kn-partner.at
E-Mail: christine.klutich@kn-partner.at

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