{"id":1259,"date":"2020-04-21T07:42:15","date_gmt":"2020-04-21T06:42:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kn-partner.at\/?p=1259"},"modified":"2020-11-13T17:53:12","modified_gmt":"2020-11-13T16:53:12","slug":"corona-hilfe-antraege-fuer-phase-2-des-haertefall-fonds","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kn-partner.at\/?p=1259","title":{"rendered":"Corona Hilfe &#8211; Antr\u00e4ge f\u00fcr Phase 2 des H\u00e4rtefall-Fonds"},"content":{"rendered":"\n<p>Stand 20.4.2020<\/p>\n\n\n\n<h5>1.<strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Was ist der H\u00e4rtefall-fonds?<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Der H\u00e4rtefall-Fonds ist eine rasche <strong>Erste-Hilfe-Ma\u00dfnahme<\/strong> mit einem bereits erh\u00f6hten Volumen von <strong>\u20ac 2 Mrd.<\/strong> Er wurde von der <strong>Bundesregierung <\/strong>f\u00fcr die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise eingerichtet und unterst\u00fctzt all jene Selbstst\u00e4ndigen bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, die jetzt keine Ums\u00e4tze haben. <strong>Es handelt sich dabei um einen einmaligen Zuschuss \u2013 er muss nicht zur\u00fcckgezahlt werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2. <strong>Wer kann eine F\u00f6rderung aus dem H\u00e4rtefall-fonds beantragen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beim H\u00e4rtefall-Fonds wird auf die\nUnternehmerin bzw. den Unternehmer abgestellt. Eine\nWirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind\nfolgende Gruppen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Ein-Personen-Unternehmerinnen\nund -Unternehmer<\/strong><\/li><li>Kleinstunternehmerinnen\nund -unternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-\u00c4quivalente besch\u00e4ftigen&nbsp;und\nmaximal \u20ac 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen (verbundene Unternehmen sind\nhierbei mit zu ber\u00fccksichtigen)<\/li><li>Erwerbst\u00e4tige\nGesellschafterinnen und Gesellschafter, die nach GSVG\/FSVG pflichtversichert\nsind&nbsp;<\/li><li>Neue <strong>Selbstst\u00e4ndige\n<\/strong>wie z.B. Vortragende und Kunstschaffende, Medienschaffende,\npsychotherapeutisches Fachpersonal<\/li><li>Freie\nDienstnehmende wie EDV-Spezialistinnen und \u2013Spezialisten sowie\nNachhilfelehrende&nbsp;<\/li><li>Freie Berufe\n(z.B. im Gesundheitsbereich)&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Jungunternehmerinnen und\n-unternehmer, d.h. Personen, die sich zwischen 1.1.2020 und 15.3.2020 bei der <strong>Sozialversicherung\n<\/strong>angemeldet haben, sind in der Phase 2 nunmehr ebenfalls antragsberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Antr\u00e4ge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. <strong>Kann ich auch als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH einen F\u00f6rderantrag stellen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unter gewissen Voraussetzungen kann bei\nmitt\u00e4tigen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern eine Pflichtversicherung\nnach dem GSVG als Neue Selbstst\u00e4ndige vorliegen, beispielsweise bei <strong>Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden\nmit einer<\/strong> <strong>Beteiligung von mehr als 25%.<\/strong> Ist die Pflichtversicherung\nnach dem GSVG gegeben, so kann auch ein Antrag gestellt werden,\nsofern&nbsp;Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger Arbeit und\/oder Gewerbebetrieb\nvorliegen. F\u00fcr Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende, die dem ASVG unterliegen, gilt\ndiese H\u00e4rtefall-F\u00f6rderung nicht (weil diese eine F\u00f6rderung f\u00fcr die Kurzarbeit\nin Anspruch nehmen k\u00f6nnen).<\/p>\n\n\n\n<p>GmbH-Gesellschafterinnen und -Gesellschafter, die nicht der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der GmbH angeh\u00f6ren, unterliegen im Regelfall nicht der Pflichtversicherung nach dem GSVG und sind daher im Regelfall nicht antragsberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>4. <strong>Wie hoch ist die F\u00f6rderung?&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der H\u00e4rtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch sp\u00e4ter <strong>nicht\nzur\u00fcckgezahlt<\/strong> werden muss, und besteht aus zwei Phasen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Phase <strong>1<\/strong> \u2013 <strong>Soforthilfe <\/strong><\/li><li>Zuschuss zwischen \u20ac 500 und \u20ac 1.000<\/li><li>Die Beantragung war bis zum 17.4.2020 m\u00f6glich&nbsp;<\/li><li>Phase <strong>2 \u2013 ab 20.4.2020 <\/strong>&nbsp; <\/li><li>Der Zuschuss wird max. \u20ac 2.000 pro Monat f\u00fcr maximal 3 Monate betragen.&nbsp;<\/li><li>Der Zuschuss richtet sich nach der H\u00f6he der Einkommenseinbu\u00dfe. &nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>5. <strong>Informationen und Berechnung f\u00fcr Phase 2 des H\u00e4rtefall-Fonds <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der 2. Phase des H\u00e4rtefall-Fonds k\u00f6nnen\nUnternehmende, die durch das SARS-CoV-2 wirtschaftlich signifikant bedroht\nsind, eine Unterst\u00fctzung von bis zu \u20ac 2.000 pro Monat \u00fcber einen Zeitraum von\nmaximal 3 Monaten beantragen. Voraussetzung ist eine Anmeldung in der\nSozialversicherung als Nachweis der Selbstst\u00e4ndigkeit sowie Eink\u00fcnfte aus\nselbstst\u00e4ndiger Arbeit und\/oder Gewerbebetrieb, die im letztverf\u00fcgbaren\nSteuerbescheid aufscheinen. Die unternehmerische T\u00e4tigkeit muss dar\u00fcber hinaus\nin \u00d6sterreich ausge\u00fcbt werden. Im Gegensatz zu Phase 1 bestehen jedoch keine\nVerdienstobergrenzen oder -untergrenzen als Antragsvoraussetzung. Allerdings\nsind Nebeneink\u00fcnfte (netto) auf die maximale F\u00f6rderh\u00f6he anzurechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung: Eine F\u00f6rderungszusage in Auszahlungsphase 1 wird bei der Berechnung der maximalen F\u00f6rderungsh\u00f6he in Auszahlungsphase 2 ber\u00fccksichtigt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6. <strong>Was wird gef\u00f6rdert?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die F\u00f6rderung soll den \u201e<strong>Verdienstentgang<\/strong>\u201c in dem <strong>aktuellen\n\u201eCovid-Monat\u201c<\/strong> (z.B. 16.3. bis 15.4.2020) ausgleichen. Der Verdienstentgang\nwird zu 80% (bei Geringverdienenden mit einem monatlichen durchschnittlichen\nNettoeinkommen von max. \u20ac 966,65 mit 90%) mittels nicht r\u00fcckzahlbarem Zuschuss\nersetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Jungunternehmende bekommen bei Erf\u00fcllen der Voraussetzungen einen Zuschuss von pauschal \u20ac 500<\/p>\n\n\n\n<p>7. <strong>Wie wird der \u201eVerdienstentgang\u201c bzw. die F\u00f6rderh\u00f6he ermittelt?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Ermittlung des Verdienstentganges wird\ndas monatliche Nettoeinkommen aus selbstst\u00e4ndiger Arbeit\/Gewerbebetrieb nach\nanteiligen Steuern des <strong>Vergleichszeitraumes<\/strong> herangezogen und dem\ngesch\u00e4tzten Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraumes (z.B. 16.3. \u2013 15.4.2020)\ngegen\u00fcbergestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das monatliche Nettoeinkommen des Vergleichszeitraumes wird aus dem letztverf\u00fcgbaren rechtskr\u00e4ftigen <strong>Steuerbescheid <\/strong>ermittelt. Alternativ kann der Durchschnitt aus den letzten 3 verf\u00fcgbaren Steuerbescheiden herangezogen werden. Letzteres ist speziell zur Abfederung von Karenzzeiten gedacht und muss im Zuge der Beantragung explizit ausgew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>8. <strong>Was ist das Nettoeinkommen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unter dem <strong>Nettoeinkommen<\/strong> sind\ngrunds\u00e4tzlich die <strong>Eink\u00fcnfte<\/strong> aus selbstst\u00e4ndiger Arbeit bzw.\nGewerbebetrieb <strong>nach anteiligen Steuern<\/strong> zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das gesch\u00e4tzte Nettoeinkommen des\nBetrachtungszeitraums wird durch die Multiplikation der Umsatzerl\u00f6se im\naktuellen Covid-Monat mit einer Umsatzrentabilit\u00e4t ermittelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>Umsatzrentabilit\u00e4t<\/strong> wird aus dem\nletztverf\u00fcgbaren Steuerbescheid oder alternativ den letzten 3 verf\u00fcgbaren\nSteuerbescheiden ermittelt. Dabei werden die Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger\nArbeit und\/oder Gewerbebetrieb nach anteiligen Steuern dem Umsatz des\nVergleichszeitraums gegen\u00fcbergestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Berechnungsmethode bzw. die Sch\u00e4tzung des Nettoeinkommens des Betrachtungszeitraumes soll f\u00fcr Unternehmerinnen und Unternehmer eine Erleichterung der Beantragung darstellen. Unternehmende haben lediglich den aktuellen Umsatz des Betrachtungszeitraumes einzutragen. Der Verdienstentgang wird aus den Daten der Steuerbescheide des Vergleichszeitraumes sowie der daraus abgeleiteten Umsatzrentabilit\u00e4t automatisiert ermittelt.<\/p>\n\n\n\n<p>9. <strong>Wie hoch ist die F\u00f6rderung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der F\u00f6rderung wird grunds\u00e4tzlich in <strong>H\u00f6he\nder Differenz<\/strong> des gesch\u00e4tzten Nettoeinkommens des aktuellen Covid-Monats\nund dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Vergleichszeitraums\ngew\u00e4hrt. Allerdings sind <strong>Deckelungen<\/strong> der maximalen Zuschussh\u00f6he zu\nbeachten. Grunds\u00e4tzlich betr\u00e4gt der Zuschuss <strong>h\u00f6chstens \u20ac 2.000<\/strong> f\u00fcr den\nentsprechenden Betrachtungszeitraum. Allerdings k\u00fcrzen die laufenden Eink\u00fcnfte\naus der betrieblichen T\u00e4tigkeit sowie Nebeneink\u00fcnfte die maximale F\u00f6rderh\u00f6he\nvon \u20ac 2.000. Hintergrund dieser Deckelung ist, dass mit dem Zuschuss die <strong>Bestreitung\nder Lebenserhaltungskosten f\u00fcr die Betroffenen sichergestellt<\/strong> werden soll.\nEin Zuschuss wird daher nur insoweit gew\u00e4hrt, als das monatliche Nettoeinkommen\nunter Ber\u00fccksichtigung von Nebeneink\u00fcnften und des Zuschusses einen Betrag von \u20ac\n2.000 nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Beispiel<\/em><\/strong><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>A\nbetreibt als Einnahmen-Ausgaben-Rechner (USt-Nettosystem) einen Gewerbebetrieb.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Im\nZeitraum von <strong>16.3.2020 bis 15.4.2020<\/strong> hat er einen dramatischen\nUmsatzeinbruch erlitten: Der Umsatz (ermittelt aus den Waren- und\/oder\nLeistungserl\u00f6sen, die in der Kennzahl 9040 der Beilage E 1a zu erfassen sind)\nbetr\u00e4gt f\u00fcr diesen Zeitraum nur \u20ac 1.800.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Im\nEinkommensteuerbescheid f\u00fcr das <strong>letzte rechtskr\u00e4ftig veranlagte Jahr<\/strong>\nsind Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb von \u20ac 25.000 und Eink\u00fcnfte aus\nnicht-selbstst\u00e4ndiger Arbeit von \u20ac 5.000 ausgewiesen. Die auf das Einkommen\nentfallende Einkommensteuer betr\u00e4gt \u20ac 5.930, daraus ergibt sich ein <strong>Durchschnittssteuersatz<\/strong>\nvon 20%.<\/em><\/p>\n\n\n\n<ul><li><em>Das Nettoeinkommen des <strong>Vergleichszeitraumes<\/strong>\nbetr\u00e4gt: \u20ac 25.000 \u2013 \u20ac 5.000 (Steuer auf diese Eink\u00fcnfte) = \u20ac 20.000<\/em><\/li><li><em>Das monatliche Nettoeinkommen des\nVergleichszeitraumes (volles Wirtschaftsjahr) betr\u00e4gt: \u20ac 1.666,67 ( \u20ac 20.000 \/\n12).<\/em><\/li><li><em>Die <strong>Umsatzrentabilit\u00e4t<\/strong> ist wie\nfolgt zu ermitteln: Der Umsatz betr\u00e4gt im Jahr 2018 \u20ac 80.000. Daraus ergibt\nsich eine Umsatzrentabilit\u00e4t von 25% (\u20ac 20.000 \/ \u20ac &nbsp;80.000 x 100).<\/em><\/li><li><em>Das <strong>Nettoeinkommen des\nBetrachtungszeitraumes<\/strong> betr\u00e4gt: \u20ac 450 (\u20ac 1.800 x 25%).<\/em><\/li><li><em>Die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die\nF\u00f6rderung betr\u00e4gt \u20ac 1.216,67 (\u20ac 1.666,67 \u2013 \u20ac 450).<\/em><\/li><li><em>Gef\u00f6rdert werden <strong>80 % der\nBemessungsgrundlage<\/strong>, somit grunds\u00e4tzlich \u20ac 973,33.<\/em><\/li><li><em>Die Eink\u00fcnfte aus\nnichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit betragen wie im Vorjahr \u20ac 5.000 j\u00e4hrlich, abz\u00fcglich\nEinkommensteuer von durchschnittlich 20%, rund \u20ac 4.000. Die monatlichen\nNebeneink\u00fcnfte (netto) belaufen sich daher auf \u20ac 333,33 (\u20ac 4.000 \/ 12).<\/em><\/li><li><em>Das gesch\u00e4tzte Nettoeinkommen des\nBetrachtungszeitraumes (\u20ac 450) zzgl. F\u00f6rderung (von \u20ac&nbsp;973,33) und\nNebeneink\u00fcnften (von \u20ac 333,33) betr\u00e4gt \u20ac 1.756,33. Eine K\u00fcrzung der F\u00f6rderung\naufgrund der Deckelung mit \u20ac 2.000 kommt somit nicht zur Anwendung, weshalb die\nF\u00f6rderung in H\u00f6he von \u20ac 973,33 zur Auszahlung gelangt.<\/em><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Sollte A\nbereits in Phase 1 eine F\u00f6rderung erhalten haben, wird diese auf die F\u00f6rderung\nin Phase 2 angerechnet. Dies bedeutet, dass ein Zuschuss aus Phase 1 die\nAuszahlung in der Phase<\/em> 2 <em>k\u00fcrzt<\/em>. <\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Beispiel\nFortsetzung<\/em><\/strong><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Im\nZeitraum von 16.4.2020 bis 15.5.2020 betr\u00e4gt der Umsatz des Unternehmens \u20ac\n4.000. Die monatlichen Nebeneink\u00fcnfte (netto) belaufen sich auf \u20ac 600.<\/em><\/strong><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<ul><li><em>Das monatliche Nettoeinkommen des Vergleichszeitraumes betr\u00e4gt unver\u00e4ndert \u20ac 1.666,67.<\/em><\/li><li><em>Das Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraumes betr\u00e4gt \u20ac 1.000 (\u20ac 4.000 x 25%).<\/em><\/li><li><em>Die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die F\u00f6rderung betr\u00e4gt \u20ac 666,67 (\u20ac 1.667,67 \u2013 \u20ac 1.000), davon 80&nbsp;% ergibt eine F\u00f6rderung in H\u00f6he von \u20ac 533.<\/em><\/li><li><em>Allerdings betr\u00e4gt das gesch\u00e4tzte Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraumes (\u20ac 1.000) zzgl. F\u00f6rderung (von \u20ac 533) und Nebeneink\u00fcnften (von \u20ac 600) EUR 2.133 und liegt somit \u00fcber der Grenze von \u20ac 2.000. Daher kommt es zu einer K\u00fcrzung der F\u00f6rderung um \u20ac 133, weshalb lediglich eine F\u00f6rderung in H\u00f6he von \u20ac 400 zur Auszahlung gelangt. Das gesamte Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraumes von A betr\u00e4gt somit unter Ber\u00fccksichtigung der F\u00f6rderung und Nebeneink\u00fcnfte \u20ac 2.000.<\/em><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h5>10. <strong>Was ist der jeweilige Betrachtungszeitraum?<\/strong><\/h5>\n\n\n\n<p>Es gibt drei Betrachtungszeitr\u00e4ume, f\u00fcr die jeweils ein gesondertes\nAnsuchen einzubringen ist:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Betrachtungszeitraum\n1: 16.3.2020 bis 15.4.2020<\/li><li>Betrachtungszeitraum\n2: 16.4.2020 bis 15.5.2020<\/li><li>Betrachtungszeitraum\n3: 16.5.2020 bis 15.6.2020<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die aktuellen Ums\u00e4tze sind jeweils f\u00fcr den konkreten Betrachtungszeitraum anzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>11. <strong>Ab wann kann die F\u00f6rderung beantragt werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Antragstellung f\u00fcr die Auszahlungsphase 2 k\u00f6nnen <strong>ab 20.4.2020<\/strong> eingereicht werden. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>12. <strong>Unterliegt der Zuschuss aus dem H\u00e4rtefall-fonds der Einkommensteuerpflicht? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zuwendungen zur Bew\u00e4ltigung der\nCorona-Krise sind <strong>steuerfrei<\/strong>. Diese Befreiung gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche\nZuwendungen, die f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise geleistet werden,\nunabh\u00e4ngig davon, wer sie leistet und wie die Mittelaufbringung erfolgt. Daher\nsind coronabedingte Zuwendungen aus dem H\u00e4rtefall-Fonds ab dem 1.3.2020\nsteuerfrei.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><em>Anmerkung: Grunds\u00e4tzlich sind Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Zuwendungen stehen, nicht abzugsf\u00e4hig. Dieser unmittelbare Zusammenhang ist individuell zu pr\u00fcfen. Da es sich bei dem H\u00e4rtefall-Fonds um einen Zuschuss zur Bestreitung der Lebenserhaltungskosten bzw. eine Ma\u00dfnahme zur Sicherung der Existenzgrundlage handelt, ist kein unmittelbarer Zusammenhang mit betrieblichen Aufwendungen gegeben, weshalb keine Aufwandsk\u00fcrzung zum Tragen kommt. <\/em><\/p>\n\n\n\n<p>13. <strong>Wie kann ich die F\u00f6rderung beantragen? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Details zu den Voraussetzungen f\u00fcr die F\u00f6rderung sowie die Unterlagen\nf\u00fcr die Beantragung der F\u00f6rderung finden Sie unter: <a href=\"https:\/\/newsletter.wko.at\/sys\/r.aspx?sub=mJTPL_V9P3A&amp;tid=0-23u4AY-1PhDJa&amp;link=a80v\">wko.at\/haertefall-fonds<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand 20.4.2020 1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Was ist der H\u00e4rtefall-fonds? Der H\u00e4rtefall-Fonds ist eine rasche Erste-Hilfe-Ma\u00dfnahme mit einem bereits erh\u00f6hten Volumen von \u20ac 2 Mrd. Er wurde von der Bundesregierung f\u00fcr die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise eingerichtet und unterst\u00fctzt all jene Selbstst\u00e4ndigen bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, die jetzt keine Ums\u00e4tze haben. Es handelt sich dabei [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1259"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1259"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1259\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1265,"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1259\/revisions\/1265"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1259"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1259"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kn-partner.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1259"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}