Steuerreform 2020

Diese tritt ab 01.01.2020 in Kraft. Im Zuge dieser Steuerreform wurde die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher EUR 400 auf EUR 800 beschlossen.
Die Umsatzgrenze für die Pauschalierung der Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer wird von EUR 30.000 auf EUR 35.000 angehoben.
Ab 2020 wird die Krankenversicherung der Versicherten, die in der gewerblichen Sozialversicherung oder der Versicherung der Bauern angemeldet sind, von derzeit 7,68% (bzw. 7,55%) auf 6,8% (bzw. 6,7%) reduziert.
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